Das AXION ® Notfall-Temperierventil Modell 9201E mischt heißes und kaltes Wasser thermostatisch, um eine sichere Flüssigkeitsversorgung für Notduschen und Augenspülgeräte mit einer Durchflussrate von 31 gpm (117,3 l) zu gewährleisten.
Das Notmischventil Modell 9201E (zum Patent angemeldet) mischt heißes und kaltes Wasser thermostatisch, um eine sichere Flüssigkeitsversorgung für Notduschen und Augenspülgeräte zu gewährleisten. Um eine ausfallsichere Wasserversorgung für Notduschen und Augenspülstationen zu gewährleisten, öffnen sich außerdem eine Reihe von Kaltwasser-Bypass-Ventilen im Falle eines Warmwasser-Druckverlusts. (Keine Messgeräte im Lieferumfang enthalten – die Norm ASSE 1071 empfiehlt, Messgeräte 5 bis 8 Fuß (1,52 bis 2,44 m) stromabwärts zu platzieren, um eine möglichst genaue Temperaturmessung zu erzielen.)
- Eine Durchflussrate von 3,8 bis 117,3 l (1 bis 31 gpm) für eine bessere Temperaturkontrolle im gesamten Betriebsbereich
- Das überlegene Design und die Technologie von AXION bieten eine umfassende Sicherheitslösung für mehr Opferkomfort.
- Geringster interner Druckabfall für diese Ventilklasse (Vorteil bei niedrigem Versorgungsdruck)
- Wachsbasierte Thermostattechnologie für schnelle Reaktionszeit mit bewährter, äußerst zuverlässiger Temperaturregelung
- Höchste Kaltwasser-Bypass-Durchflussrate in der Branche (65 % der Nenndurchflussrate bei lauwarmem Wasser)
- Ventilkonstruktion aus Messing mit internen Rückschlaganschlägen
- Überdimensionierte Ventilsitze verhindern Ausfälle durch Fremdkörper
- Ein neues und effizientes Shuttle-Design verhindert das Festsitzen des Ventils
- Ein maßgeschneidertes Trichterdesign verbessert die Temperaturkontrolle bei niedrigen Durchflussraten
- Die Auslasstemperatur ist werkseitig auf 29 °C (85 °F) eingestellt.
- Temperiertes Wasser: Die Höchsttemperaturgrenze ist werkseitig auf 32 °C (90 °F) eingestellt.
- Kaltwasser-Bypassventile sind im Normalbetrieb unabhängig von der Durchflussrate geschlossen.
CSA-Einträge: CSA-zertifiziert gemäß ASSE 1071, ANSI/ISEA Z358.1 und den entsprechenden Abschnitten von CSA B125.3.